Zuzahlungsbefreiung für 2017


Neuen Antrag auf Befreiung stellen
Zuzahlungsbefreiung für 2017

Zuzahlungsbefreiungen gelten jeweils nur ein Jahr. Berechtigte können schon jetzt ihre Befreiung für das Jahr 2017 beantragen. Wer hat Anspruch auf eine Zuzahlungsbefreiung?

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, wenn ihre Gesundheitskosten zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten. Bei chronisch kranken Patienten liegt der erforderliche Satz bei nur einem Prozent. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Zuzahlungsrechner ermittelt finanzielle Belastung

Mit einem Zuzahlungsrechner lässt sich jederzeit ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird. Gerade für chronisch kranke Menschen mit planbarem Einkommen und regelmäßigen Zuzahlungen, zum Beispiel für rezeptpflichtige Arzneimittel, kann eine zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung eine echte Erleichterung bei Arzt-, Krankenhaus- oder Apothekenbesuchen sein.

Zum Nachweis Quittung ausstellen lassen

Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen – einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der Patient eine Kundenkarte besitzt. Mit dieser Quittung kann der Patient nachweisen, dass er die zwei Prozent erreicht hat. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel bundesweit auf rund zwei Milliarden Euro.

Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

Einen Zuzahlungsrechner finden Sie unter aponet.de

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

News

Wärmepflaster gegen Schmerzen
Sitzende Frau massiert sich den unteren Rücken. Wärmepflaster können gegen Schmerzen helfen.

Schnelle Hilfe für den unteren Rücken

Eine falsche Bewegung – und schon zwickt es im unteren Rücken. Linderung versprechen da praktische Wärmepflaster. Doch in welchen Fällen helfen sie wirklich?   mehr

Ultraschall in der Schwangerschaft
Ultraschall in der Schwangerschaft

Wichtig und sicher

Nach unglücklichen Aussagen in einem Interview stellen medizinische Fachverbände klar: Die Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft sind für Mutter und Kind sicher.   mehr

Mit Nadeln gegen Rückenschmerzen
Mit Nadeln gegen Rückenschmerzen

Gute Option für ältere Menschen?

Viele Senior*innen leiden unter chronischen Rückenschmerzen. Doch gerade im fortgeschrittenen Alter gestaltet sich deren Behandlung oft als schwierig. Womöglich ist die Akupunktur eine gute zusätzliche Option.   mehr

Welches Zeitfenster ist das beste?
Welches Zeitfenster ist das beste?

Essen nach der Uhr

Immer mehr Deutsche sind zu dick. Der Wunsch nach Abnehmen ist deshalb ein Dauerbrenner – nicht nur als guter Vorsatz beim Jahreswechsel. Intervallfasten kann dabei helfen. Doch welches Zeitfenster ist das beste dafür?   mehr

Schwaches Herz? Auf Eisen achten!

Blutröhrchen mit Blut zur Ferritinbestimmung im Rahmen einer Überprüfung der Eisenwerte.

Verstärkte Herzinsuffizienz

Bei Menschen mit einer Herzinsuffizienz ist es wichtig, auf die Eisenwert im Blut zu achten. Denn ein Eisenmangel kann die Herzschwäche verstärken und sollte deshalb behoben werden.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Starkenburg-Apotheke
Inhaber Karl Steiner
Telefon 06252/46 96
Fax 06252/63 62
E-Mail wir@starkenburgapotheke.com