Austauschfreiheit von Arzneimitteln


Was ist neu, was bleibt?
Austauschfreiheit von Arzneimitteln
mauritius images / Ronstik / Alamy / Alamy Stock Photos

Verbraucher*innen und Apotheken sind seit Beginn der Corona-Pandemie immer wieder von Lieferengpässen von Arzneimitteln betroffen. Neue Gesetze sollen Abhilfe schaffen. Doch was bedeuten die Regelungen für Verbraucher*innen?

Einführung während der Corona-Pandemie

Seit der Corona-Pandemie sind Lieferschwierigkeiten von Arzneimitteln immer wieder ein Problem. Für Apotheken gelten deshalb im Moment Ausnahmeregeln. Diese erlauben den Apotheken unter bestimmten Umständen, andere Arzneimittel abzugeben, als auf dem Rezept angegeben. Das heißt:

  • Ist ein Arzneimittel nicht lieferbar, dürfen Apotheken ohne Rücksprache mit der Ärzt*in auch eine Alternative ausgeben. Die darf sich zum Beispiel in der Packungsgröße oder der Wirkstärke unterscheiden. Voraussetzung ist lediglich, dass das Arzneimittel den gleichen Wirkstoff enthält und die Gesamtmenge des Wirkstoffs identisch ist.
  • Ist selbst unter diesen Bedingungen kein passendes Medikament verfügbar, dürfen Apotheken nach Rücksprache mit der Ärzt*in sogar ein Arzneimittel mit einem anderen Wirkstoff oder in einer anderen Form abgeben. Bei dem sogenannten aut-simile-Austausch muss das Medikament aber eine vergleichbare Wirkung haben. Natürlich wägt die Apotheke den Austausch kritisch ab und gibt nur einen Ersatz aus, wenn keine Bedenken bestehen.

Neues Gesetz in Arbeit

Diese Ausnahmeregelungen gelten noch bis zum 31. Juli. Danach regelt die Regierung den Austausch von Arzneimittel neu, nämlich mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln“. Viele Regelungen der Corona-Zeit bleiben bestehen. Apotheken dürfen weiterhin eine andere Packungsgröße oder Wirkstärke abgeben, wenn das Medikament nicht lieferbar ist. Der aut-simile-Austausch ist im aktuellen Entwurf jedoch nicht mehr vorgesehen.

Daneben soll das Gesetz die Versorgung mit Arzneimitteln noch auf anderen Wegen sicherstellen. Zum Beispiel gibt es neue Regelungen für Kinderarzneimittel oder Antibiotika. Außerdem müssen pharmazeutische Unternehmen bestimmte Arzneimittel auf Vorrat lagern.

Quelle: Pharmazeutische Zeitung, Bundesgesundheitsministerium, Gesetzentwurf, Akutelle Regelung

News

K2 gegen Wadenkrämpfe

Frau liegt im Pyjama mit verkrampften nackten Füßen im Bett.

Anzahl und Intensität reduziert

Nächtliche Wadenkrämpfe sind schmerzhaft und können die Nachtruhe erheblich stören. Womöglich lassen sich die Beschwerden mit Vitamin K2 lindern.   mehr

Schlaganfall sofort erkennen
Monitor im Krankenhaus. Bei einem Schlaganfall tut sschnellstmögliche Behandlung Not.

Lächeln, sprechen, Arme hoch

Bei einem Schlaganfall muss sofort der Notdienst gerufen werden, um das Gehirn der Betroffenen vor schlimmen Folgen zu bewahren. Doch wie erkennt man als Laie überhaupt solch einen Notfall?   mehr

Asthma durch Katzenkontakt?
Asthma durch Katzenkontakt?

Einfluss durch Tierhaare

Asthma kann durch Allergene wie Pollen ausgelöst werden. Doch wie ist es mit Katzenhaaren?   mehr

Wie sinnvoll ist der Cortisol-Detox?
Wie sinnvoll ist der Cortisol-Detox?

Müde, zu dick und unkonzentriert

Müdigkeit, Gewichtszunahme und Konzentrationsprobleme – etliche Influencer*innen behaupten in den sozialen Medien, dass daran ein „zu hoher Cortisolspiegel“ schuld ist. Empfohlen wird dann meist eine Cortisol-Entgiftung. Das ist allerdings nicht nur medizinisch sinnlos. Manche der propagierten Methoden können sogar gefährlich werden.   mehr

Vitamin-K-Prophylaxe für Babys
Vitamin-K-Prophylaxe für Babys

Verzicht bedeutet Gefahr

Die Vitamin-K-Gabe nach der Geburt schützt Babys vor Gehirnblutungen. Wie wichtig diese Prophylaxe ist, unterstreicht eine schwedische Untersuchung.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Starkenburg-Apotheke
Inhaber Karl Steiner
Telefon 06252/46 96
Fax 06252/63 62
E-Mail wir@starkenburgapotheke.com